ÖFBV passt Kommunikation an und bekräftigt klare Haltung zu Respekt im Floorball

ÖFBV passt Kommunikation an und bekräftigt klare Haltung zu Respekt im Floorball

Der Österreichische Floorball Verband (ÖFBV) nimmt Bezug auf die Feststellungen des unabhängigen Strafsenats im Zusammenhang mit einem kürzlich behandelten Verfahren rund um einen Social-Media-Beitrag eines Vereins.

Im Zuge der Aufarbeitung wurde nicht nur der inhaltliche Vorfall beurteilt, sondern auch die öffentliche Kommunikation des Verbandes reflektiert. Der Strafsenat hat dabei festgestellt, dass die am 07.04.2026 veröffentlichte Stellungnahme des ÖFBV in Tonalität, Detailgrad und Zeitpunkt aus heutiger Sicht sensibler hätte gestaltet werden können – insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.

Der ÖFBV nimmt diese Einschätzung ernst und hat eine entsprechende Veröffentlichung auf der Website veröffentlich. Ziel ist es, zukünftige Kommunikationsmaßnahmen in vergleichbaren Situationen noch klarer entlang der Grundsätze von Sachlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Fairness auszurichten.

Sachverhalt und Entscheidung des Strafsenats

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Veröffentlichung eines Videos auf Social Media, in dem das Schiedsrichterwesen des ÖFBV in respektloser und diffamierender Weise dargestellt wurde. Der ÖFBV hatte diesen Vorfall dem unabhängigen Strafsenat zur Prüfung übergeben.

Der Strafsenat stellte in seinem Spruch fest, dass durch die Erstellung und Veröffentlichung des Videos mehrfach gegen den Code of Conduct des ÖFBV verstoßen wurde – insbesondere gegen die Grundsätze des respektvollen Umgangs, die Wahrung des Ansehens des Verbandes sowie die Vorbildfunktion im Sport und im digitalen Raum.

Als Maßnahme wurde festgelegt, dass der betroffene Verein einen Verhaltenskodex für die Erstellung und Veröffentlichung von Video- und Social-Media-Inhalten auszuarbeiten und dem Verband vorzulegen hat.

Einordnung der Kommunikation und Reaktion des Vereins

Gleichzeitig wurde im Rahmen der Beurteilung hervorgehoben, dass der betroffene Verein unmittelbar auf den Vorfall reagiert, den betreffenden Beitrag entfernt und seine Kooperationsbereitschaft klar signalisiert hat. Diese eigenständige Reaktion wird vom ÖFBV ausdrücklich zur Kenntnis genommen.

Der Verband stellt klar, dass in seiner ursprünglichen Kommunikation keine namentliche Nennung der beteiligten Spielerinnen erfolgt ist. Damit wurde bewusst darauf geachtet, den Fokus auf das Verhalten und die grundsätzliche Thematik zu legen – und nicht auf einzelne Personen.

Lernen für die Zukunft

Der Strafsenat betont, dass öffentliche Kommunikation zu laufenden Verfahren ein besonders hohes Maß an Zurückhaltung erfordert. Dies betrifft insbesondere:

  • den Schutz eines fairen Verfahrens,
  • die Vermeidung von Vorverurteilungen sowie
  • den verantwortungsvollen Umgang mit der öffentlichen Wahrnehmung von Vereinen und Personen.

Der ÖFBV sieht diese Hinweise als wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der eigenen Kommunikationsstrategie. Ziel bleibt es, auch in sensiblen Situationen eine klare Haltung zu zeigen und gleichzeitig den hohen Ansprüchen an Fairness und Objektivität gerecht zu werden.

Klare Wertebasis bleibt bestehen

Unabhängig von der kommunikativen Einordnung bekräftigt der ÖFBV seine zentrale Haltung:

Respekt gegenüber Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern ist eine unverzichtbare Grundlage des Floorballsports. Ohne ihre Arbeit ist ein geordneter Spielbetrieb nicht möglich.

Der Code of Conduct des ÖFBV gilt uneingeschränkt – sowohl auf dem Spielfeld als auch im digitalen Raum. Alle Beteiligten im österreichischen Floorball sind aufgefordert, diese Werte aktiv zu leben und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.

Der Verband wird auch weiterhin konsequent gegen Verstöße vorgehen und gleichzeitig daran arbeiten, seine Kommunikation im Sinne von Transparenz, Fairness und Professionalität kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Die Strafe gegen den FBC Dragons ist bewusst entwicklungsorientiert und nicht primär finanziell oder sportlich sanktionierend ausgefallen.

Konkret hat der Strafsenat folgende Maßnahme ausgesprochen:

👉 Der Verein muss einen verbindlichen Verhaltenskodex für die Erstellung und Veröffentlichung von Video- und Social-Media-Inhalten ausarbeiten und diesen schriftlich beim ÖFBV vorlegen.

Einordnung der Strafe:

  • Es handelt sich um eine auflagenbasierte Maßnahme, keine Geldstrafe oder Punkteabzug.
  • Der Fokus liegt klar auf Prävention und Bewusstseinsbildung.
  • Ziel ist es, zukünftige Vorfälle zu vermeiden und den Umgang mit digitalen Inhalten im Sinne des Code of Conduct zu professionalisieren.

Damit setzt der Strafsenat ein klares Signal:
Fehlverhalten – insbesondere im öffentlichen und digitalen Raum – wird ernst genommen, gleichzeitig soll aber eine nachhaltige Weiterentwicklung im Verein angestoßen werden.

Diese Art der Sanktion passt auch zur Gesamtbewertung des Falls, da der Verein rasch reagiert und den Beitrag entfernt hat, was im Verfahren entsprechend berücksichtigt wurde.

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