Sponsoring-Richtlinie
Nach welchen Regeln der Österreichische Floorball Verband Sponsoring annimmt.
1. Präambel
Der Österreichische Floorball Verband (ÖFBV) begrüßt Sponsoring-Partnerschaften, die zur Förderung und Entwicklung des Floorballs in Österreich beitragen. Diese Richtlinie stellt sicher, dass Sponsoring-Verträge im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Sports, den Vorgaben des Internationalen Floorball Verbands (IFF) und den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen stehen.
2. Allgemeine Grundsätze
2.1 Zulässige Sponsoring-Partnerschaften
- Sponsoring-Partnerschaften müssen mit den Werten des Sports, der Fairness, der Inklusion und der Nachwuchsförderung vereinbar sein.
- Sponsoren erhalten definierte Gegenleistungen, die vertraglich festgelegt werden, zum Beispiel Logo-Präsenz, Event-Integration oder digitale Werbung.
- Sponsoring darf keine Einflussnahme auf sportliche Entscheidungen, den Spielbetrieb oder Verbandsstrukturen beinhalten.
- Direkte finanzielle Unterstützungen für einzelne Vereine sind über den ÖFBV nicht möglich. Alle Mittel fließen in verbandseigene Programme.
- Sponsoren müssen sich an österreichische Werbe-, Datenschutz- und Jugendschutzbestimmungen halten.
2.2 Vertragsgestaltung und Transparenz
- Alle Sponsoring-Vereinbarungen werden in schriftlichen Verträgen geregelt.
- Branchenexklusivität kann individuell vereinbart werden, zum Beispiel nur eine Bank oder ein Sportartikelhersteller als Sponsor.
- Sponsoring wird in offiziellen Verbandsmedien transparent kommuniziert, etwa auf der Website, in Social Media und in Event-Ankündigungen.
- Der ÖFBV behält sich das Recht vor, Sponsoring-Anfragen abzulehnen oder bestehende Verträge zu beenden, wenn ethische oder rechtliche Verstöße vorliegen.
3. Unternehmen und Branchen mit Sponsoring-Ausschluss
Bestimmte Branchen sind vom Sponsoring ausgeschlossen, um die Integrität des Sports und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
3.1 Vom Sponsoring ausgeschlossene Branchen
- Tabak- und E-Zigaretten-Industrie
- Alkoholproduzenten und Glücksspielanbieter, sofern sie gezielt Werbung für Konsum oder Wetten machen
- Pornografie, Escort- und Erotikindustrie
- Rüstungsunternehmen und Waffenhersteller
- Unternehmen mit extremistischen, diskriminierenden oder politisch radikalen Inhalten
- Unternehmen, die nachweislich gegen Umwelt- oder Menschenrechtsstandards verstoßen
Ausnahme. Sponsoring durch Brauereien oder Getränkehersteller ist möglich, wenn der Fokus auf alkoholfreie Produkte gelegt wird.
Einzelfallprüfung. Der ÖFBV prüft Sponsoring-Anfragen individuell und behält sich das Recht vor, weitere Unternehmen abzulehnen, wenn sie nicht mit den Grundsätzen des Sports vereinbar sind.
4. Sponsoring-Möglichkeiten
Der ÖFBV bietet unterschiedliche Sponsoring-Modelle an, die an die Bedürfnisse von Unternehmen angepasst werden können:
- Hauptsponsoring: Namensrechte für Ligen, Meisterschaften oder Verbandsprojekte
- Event-Sponsoring: Präsenz bei nationalen Turnieren und Verbandsevents
- Nachwuchs-Sponsoring: Förderung von Jugend- und Schulprojekten
- Schiedsrichter-Sponsoring: Unterstützung von Ausbildung und Equipment
- Digitales Sponsoring: Livestream-Partnerschaften, Social-Media-Integration
- Merchandise- und Branding-Kooperationen: Co-Branding auf Verbandsmaterialien
5. Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance
- Sponsoring muss klar als Werbung oder Partnerschaft gekennzeichnet werden.
- Der ÖFBV verpflichtet sich, Sponsoring-Partnerschaften in Einklang mit den Vorgaben des IFF und den österreichischen Gesetzen umzusetzen.
- Sponsoren dürfen den Namen und das Logo des ÖFBV nur in vorab genehmigten Werbemitteln verwenden.
- Sponsoren erhalten keine personenbezogenen Daten von Spieler:innen, Mitgliedern oder Fans.
- Alle Sponsoring-Partnerschaften werden vertraglich mit dem ÖFBV geregelt.
- Direkte Vereinsförderung ist ausgeschlossen. Sponsoring läuft über den Verband.
- Exklusivitätsoptionen für Branchen können individuell vereinbart werden.
6. Schlussbestimmungen
Diese Sponsoring-Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für alle bestehenden und zukünftigen Sponsoring-Vereinbarungen des ÖFBV. Änderungen oder Ergänzungen der Richtlinie werden vom ÖFBV-Vorstand beschlossen und veröffentlicht.
Kontakt
Generalsekretär
Gerold Rachlinger
Österreichischer Floorball Verband
Geschäftsstelle, Hölderlinstraße 26
4040 Linz











