Sponsoring-Richtlinie

Nach welchen Regeln der Österreichische Floorball Verband Sponsoring annimmt.

1. Präambel

Der Österreichische Floorball Verband (ÖFBV) begrüßt Sponsoring-Partnerschaften, die zur Förderung und Entwicklung des Floorballs in Österreich beitragen. Diese Richtlinie stellt sicher, dass Sponsoring-Verträge im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Sports, den Vorgaben des Internationalen Floorball Verbands (IFF) und den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen stehen.

2. Allgemeine Grundsätze

2.1 Zulässige Sponsoring-Partnerschaften

  • Sponsoring-Partnerschaften müssen mit den Werten des Sports, der Fairness, der Inklusion und der Nachwuchsförderung vereinbar sein.
  • Sponsoren erhalten definierte Gegenleistungen, die vertraglich festgelegt werden, zum Beispiel Logo-Präsenz, Event-Integration oder digitale Werbung.
  • Sponsoring darf keine Einflussnahme auf sportliche Entscheidungen, den Spielbetrieb oder Verbandsstrukturen beinhalten.
  • Direkte finanzielle Unterstützungen für einzelne Vereine sind über den ÖFBV nicht möglich. Alle Mittel fließen in verbandseigene Programme.
  • Sponsoren müssen sich an österreichische Werbe-, Datenschutz- und Jugendschutzbestimmungen halten.

2.2 Vertragsgestaltung und Transparenz

  • Alle Sponsoring-Vereinbarungen werden in schriftlichen Verträgen geregelt.
  • Branchenexklusivität kann individuell vereinbart werden, zum Beispiel nur eine Bank oder ein Sportartikelhersteller als Sponsor.
  • Sponsoring wird in offiziellen Verbandsmedien transparent kommuniziert, etwa auf der Website, in Social Media und in Event-Ankündigungen.
  • Der ÖFBV behält sich das Recht vor, Sponsoring-Anfragen abzulehnen oder bestehende Verträge zu beenden, wenn ethische oder rechtliche Verstöße vorliegen.

3. Unternehmen und Branchen mit Sponsoring-Ausschluss

Bestimmte Branchen sind vom Sponsoring ausgeschlossen, um die Integrität des Sports und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

3.1 Vom Sponsoring ausgeschlossene Branchen

  • Tabak- und E-Zigaretten-Industrie
  • Alkoholproduzenten und Glücksspielanbieter, sofern sie gezielt Werbung für Konsum oder Wetten machen
  • Pornografie, Escort- und Erotikindustrie
  • Rüstungsunternehmen und Waffenhersteller
  • Unternehmen mit extremistischen, diskriminierenden oder politisch radikalen Inhalten
  • Unternehmen, die nachweislich gegen Umwelt- oder Menschenrechtsstandards verstoßen

Ausnahme. Sponsoring durch Brauereien oder Getränkehersteller ist möglich, wenn der Fokus auf alkoholfreie Produkte gelegt wird.

Einzelfallprüfung. Der ÖFBV prüft Sponsoring-Anfragen individuell und behält sich das Recht vor, weitere Unternehmen abzulehnen, wenn sie nicht mit den Grundsätzen des Sports vereinbar sind.

4. Sponsoring-Möglichkeiten

Der ÖFBV bietet unterschiedliche Sponsoring-Modelle an, die an die Bedürfnisse von Unternehmen angepasst werden können:

  • Hauptsponsoring: Namensrechte für Ligen, Meisterschaften oder Verbandsprojekte
  • Event-Sponsoring: Präsenz bei nationalen Turnieren und Verbandsevents
  • Nachwuchs-Sponsoring: Förderung von Jugend- und Schulprojekten
  • Schiedsrichter-Sponsoring: Unterstützung von Ausbildung und Equipment
  • Digitales Sponsoring: Livestream-Partnerschaften, Social-Media-Integration
  • Merchandise- und Branding-Kooperationen: Co-Branding auf Verbandsmaterialien

5. Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance

  • Sponsoring muss klar als Werbung oder Partnerschaft gekennzeichnet werden.
  • Der ÖFBV verpflichtet sich, Sponsoring-Partnerschaften in Einklang mit den Vorgaben des IFF und den österreichischen Gesetzen umzusetzen.
  • Sponsoren dürfen den Namen und das Logo des ÖFBV nur in vorab genehmigten Werbemitteln verwenden.
  • Sponsoren erhalten keine personenbezogenen Daten von Spieler:innen, Mitgliedern oder Fans.
  • Alle Sponsoring-Partnerschaften werden vertraglich mit dem ÖFBV geregelt.
  • Direkte Vereinsförderung ist ausgeschlossen. Sponsoring läuft über den Verband.
  • Exklusivitätsoptionen für Branchen können individuell vereinbart werden.

6. Schlussbestimmungen

Diese Sponsoring-Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für alle bestehenden und zukünftigen Sponsoring-Vereinbarungen des ÖFBV. Änderungen oder Ergänzungen der Richtlinie werden vom ÖFBV-Vorstand beschlossen und veröffentlicht.

Kontakt

Generalsekretär

Gerold Rachlinger

Österreichischer Floorball Verband
Geschäftsstelle, Hölderlinstraße 26
4040 Linz

office@floorball.at
+43 676 943 902 0