04/03 2009
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Erfüllung der Antidoping Meldepflichten und Update der Kaderlisten der Bundesligateams in der Verantwortung der jeweiligen Teamverantwortlichen liegt.
Auszug aus den Bestimmungen für Mannschaftssportarten - Bundesliga:
1.5.a. wöchentliche Meldungen über die Mannschaftsaktivitäten in der in Anhang D beschriebenen Form (Excel-Liste per Email) zur Verfügung zu stellen. Diese Tabelle steht unter www.nada.at im Service-Bereich zum Download bereit.
1.5.b. Bei Nichtmeldung oder einer in wesentlichen Teilen nicht vollständigen Meldung über die Mannschaftsaktivitäten wird die Mannschaft entsprechend der Vorschriften des IF sanktioniert!
1.5.c. Kann ein Athlet an einer für die entsprechende Woche gemeldeten Mannschaftsaktivität nicht teilnehmen, muss er seinem Mannschaftsverantwortlichen ausreichend detaillierte Informationen zu seinem Aufenthaltsort und seiner Erreichbarkeit zur Verfügung stellen.
1.5.d. Hat ein Athlet im Kontrollfall keine ausreichend detaillierten Informationen zu seinem Aufenthaltsort und seiner Erreichbarkeit zur Verfügung gestellt und ist er somit für eine Dopingkontrolle nicht verfügbar, wird der Athlet entsprechend der Vorschriften des IF sanktioniert!
23/04 2009
Weitere Informationen, Verbotslisten, Medikamentenlisten, Prävention, Gesetze und Formulare findet ihr auf der Seite der Nationalen Anti Doping Agentur. (www.nada.at)
23/04 2009
23/04 2009
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Internationale Sportler/innen, sind NAtionalspieler/innen, die an WMs teilnehmen. |
23/04 2009
Die Kaderlisten müssen von allen Bundesligaspieler/innen in der höchsten Spielklasse abgegeben werden, dazu kommen noch alle österreichsichen Nationalspieler/innen, die im Ausland tätig sind. Änderungen von Adressen und Telefonnummern sollen ehestmöglich an den Verband gemeldet werden.
Die TUEs ("Therapeutic Use Examptions"), also die Ausnahmegenehigungen ein Medikament auf der Doping Liste aus medizinischen Gründen zu verwenden, sind für nationale Sportler/innen in deutsch von ihren behandelnden Ärzt/innen auszufüllen und an die NADA (office(at)nada.at) zu schicken.
Für Asthma (Beta - 2 - Agonisten zur Inhalation) gibt es seit 1.1.2009 keine verkürzten Verfahren mehr., um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit eine Ausnahmegehemigung für 4 Jahre zu erhalten. Dazu muss ein eindeutiger Spiriometriebericht vorgelegt werden.
Wenn der/die Sportler/in Glukokortikosteroide (Medikamentationen mit Coritson) verwendet, muss ein DOU ("Declaration of Use") abgegeben werden. Ausnahme: Glukokortikosteroide werden topis (z.B. als Salbe) verwendet. Dann ist das nicht nötig.
Für internationale Sportler/innen (sprich: Nationalspieler/innen) sind diese Formulare in Englisch auszufüllen und an den IFF (bruun(at)floorball.org) zu senden. Eine Kopie an die NADA sollte ebenfalls gesendet werden. Der/die Sportler/in soll eine Kopie behalten.
Die Nada anerkennt internationale TUEs. Wer eine internationale Ausnehmegenehmigung erhalten hat, braucht nicht extra ein TUE in Deutsch. Die Nada sollte aber eine Kopie des Internationalen TUEs erhalten.
"Where abouts": Für Mannschaftssportarten werden die Mannschaftsaktivitäten einmal wöchentlich an die Nada gemeldet.
Verpflichtungserklärung: Der/die Sportler/in in der höchsten Liga muss eine unterschriebene Verpflichtungseklärung beim ÖFBV abgeben. Damit bestätigt er/sie, die Anti Doping Bestimmungen der Nada und des ÖFBV einzuhalten. Ohne unterschriebene Verpflichtungserklärung ist eine Teilnahme am österreichischen Meisterschaftsbetrieb oder in den Nationalmannschaften nicht möglich.
20/05 2009
In Österereich zugelasssene Medikamente können hier abgefragt werden.
Hinweis: Die Spotler/innen sind verpflichtet bei einem Arzt- oder Apothekenbesuch mitzuteilen, dass sie in die österreichische Anti - Doping Verordnung für Spitzensportler/innen fallen. Die Ärzte und Apotheker müssen euch über die verordnete Medikamentation aufklären und gegebenenfalls ein TUE ausstellen.